Vorschläge für Neuanschaffungen
Suchen Sie vielleicht nach Medien oder Technik, die Sie in unserem Angebot nicht finden? Bitte sprechen Sie uns einfach an!
Hinweise auf interessante Angebote nehmen wir gern über E-Mail entgegen.
Ausleihberechtigt sind bei uns:
- Öffentliche Schulen (Lehrkräfte, Schüler*innen)
- Kindertageseinrichtungen
- Einrichtungen anerkannter Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung
- Staatlich anerkannte Schulen in privater Trägerschaft *
- Eingetragene Vereine **
- gemeinnützige Vereinigungen **
- anerkannte Träger der Jugendhilfe **
- kirchliche Institutionen **
- alle weiteren Nutzer wie Firmen, Behörden, Privatpersonen etc. ***
* = nur, wenn sie die entsprechende Jahresgebühr an das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg entrichtet haben
** = nur für Beamer gebührenpflichtig
*** = für alle Leihsachen gebührenpflichtig
Gleich vorweg: Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Daten bei uns datenschutzkonform behandelt werden.
Sie brauchen aber nicht zwingend ein eigenes Kundenkonto, um bei uns auszuleihen.
Über das Kundenkonto können Sie allerdings auf eine Historie Ihrer Ausleihen für zukünftige Bestellungen zurückgreifen. Außerdem können Sie Onlinedienste wie SESAM, Jitsi, Taskcards und weitere nutzen.
In jedem Fall müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten bei uns hinterlegen, und ein Ausweisdokument (Personalausweis o.Ä.) für eine kurze Identitätskontrolle mitbringen.
Die reguläre Ausleihzeit beträgt 7 Kalendertage. Längere Ausleihzeiten oder Verlängerungen sind prinzipiell möglich, falls es keine anderen Vorbestellungen für die entsprechenden Medien oder Geräte gibt.
Sie müssen Verlängerungswünsche rechtzeitig vor dem Ablaufen Ihrer Leihfrist mit uns besprechen. Falls Sie von uns kein explizites Ok für die Verlängerung Ihrer Ausleihe bekommen, müssen Sie Leihgeräte spätestens am letzten Tag Ihrer Leihdauer zurückgeben.
Folgende Organisationen können unser Angebot komplett kostenlos
in Anspruch nehmen:
- Öffentliche Schulen
- Kindertageseinrichtungen
- Einrichtungen anerkannter Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung
Kostenfreie Ausleihen nach Zahlung der LMZ-Jahresgebühr
gibt es für:
- Staatlich anerkannte Schulen in privater Trägerschaft
Folgende Organisationen sind lediglich für die Ausleihe von Beamern
gebührenpflichtig:
- Eingetragene Vereine
- Gemeinnützige Vereinigungen
- Anerkannte Träger der Jugendhilfe
- Kirchliche Institutionen
Vollständig gebührenpflichtig
e Ausleihen gelten für die folgenden Gruppen und Personen:
- Firmen
- Behörden und Verwaltungen
- wirtschaftliche Vereine
- Privatpersonen
- alle weiteren nicht oben genannten Nutzer
Eine Übersicht über die Gebühren im Geräteverleih finden Sie auf den letzten 2 Seiten unserer Benutzerordnung.
Bitte bedenken Sie, dass Ausleihen zu privaten Zwecken immer voll kostenpflichtig sind, auch wenn Sie sonst als Angehöriger einer kostenbefreiten Institution ausleihen!
Bitte beachten Sie, dass die Verleihbereiche Technik und Medien in den Schulferien nur nach vorheriger Terminabsprache
nutzbar sind!
Die Öffnungszeiten des KMZ am Standort Ulm
sind:
Montag: 7.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr
Dienstag: nur Beratungsangebot
Mittwoch: 7.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 7.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 7.00 - 13.00 Uhr
Die Öffnungszeiten des KMZ am Standort Ehingen
sind:
Montag: 8.30 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Die regulären Sprechzeiten für Frau Brich
in Ulm im Bereich Verleih Technik sind:
Montag: 7.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 14.30 Uhr
Dienstag: -
Mittwoch: 7.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 14.30 Uhr
Donnerstag: 7.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 14.30 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.30 Uhr
Es können nach Absprache auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten ausgemacht werden.
Sie können sich während der Öffnungszeiten gern jederzeit telefonisch, per Mail, oder vor Ort bei uns beraten lassen. Spontane Beratungen sind möglich, mit Termin vermeiden Sie aber eventuelle Wartezeiten vor Ort.
Erfahrungsgemäß ist es auch sinnvoll, wenn Sie uns vorher grob Themen und konkrete Fragen für die Beratung mitteilen. Dann können wir das Gespräch gezielt vorbereiten und Sie dadurch besser & schneller beraten.
Wir sind leider personell mittlerweile so knapp besetzt, dass wir keinen flächendeckenden Lieferservice mehr anbieten können.
Kleinere Bestellungen im Stadtgebiet Ulm können ggfs. über den Stadtboten versandt werden, bitte vorher anfragen. Lieferungen in den Alb-Donau-Kreis sind leider nur ans Landratsamt in Ehingen (Sternplatz 5) bzw. an das KMZ Ehingen (Schulgasse 11) möglich.
Bedenken Sie dabei aber bitte, dass Sie dafür bis zu einer Woche extra für Ihre Bestellung einplanen sollten.
Unfälle passieren, dafür haben wir natürlich Verständnis. Aber seien Sie bitte ehrlich, und dokumentieren Sie Schäden und Beteiligte sofort nach Eintritt des Schadens. Das macht es für uns einfacher, schnell für Ersatz zu sorgen, und den Verleih für alle Kunden am Laufen zu halten.
Nachdem Sie uns beschädigte Medien oder Geräte zurückgebracht haben, erhalten Sie von uns zunächst falls möglich und nötig einen Ersatz für den Rest Ihrer Ausleihzeit. Wir kümmern uns dann um Reparatur oder Ersatz der beschädigten Medien oder Geräte und schicken die entsprechende Rechnung dann zunächst an Sie. Falls Sie nicht der Verursacher des Schadens sind, leiten Sie diese bitte entsprechend weiter.
Weiteres finden Sie in unserer Benutzerordnung unter §7 und §10.
Dauerausleihen sind bei uns nur in Einzelfällen möglich. Bitte schildern Sie uns Ihren Fall, vielleicht können wir Ihnen weiterhelfen.