Avatare im Unterricht

Telepräsenzroboter im Unterricht

Informationen für den Einsatz an Schulen im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm.

Allgemeine Regelungen

Die beiden Träger des Kreismedienzentrums (Stadt Ulm und Alb-Donau-Kreis) stellen im Moment drei Telepräsenzroboter für den Hybridunterricht an Schulen bereit.


Regelungen für den Verleih (Stand 28.11.2024):

  • Festlegung und Bedarfsanmeldung  für den Einsatz an Schulen, obliegt der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulaufsicht (SSA oder RP).
  • Bei Anfragen durch Eltern oder Lehrkräfte, wird grundsätzlich auf die zuständige Schulleitung verwiesen.
  • Die Nutzungsdauer wird auf mindestens vier Wochen festgelegt und kann je nach individueller Sachlage (z.B. Dauer der Erkrankung) individuell angepasst werden.
  • Die Nutzungsdauer pro Schülerin oder Schüler ist auf maximal ein Schuljahr festgelegt. Darüber hinausgehend sollte im Rahmen der Schulpflicht die Versorgung mit einem technischen Hilfsmittel (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB V ) geprüft werden.
  • Zum Ende eines Schuljahres wird der Telepräsenzroboter zur technischen Überholung an das Kreismedienzentrum zurückgegeben.
  • Bei NICHT-Nutzung durch die Schule, wird der Telepräsenzroboter mit Ablauf der dritten Wochen nach Auslieferung zurückgefordert. Die Ferien sind hiervon ausgenommen.
  • Das Bekleben oder Beschriften des Leihgerätes ist ausdrücklich untersagt.
  • Die Schule bzw. der Schulträger stellt im Idealfall für den Betrieb eine WLAN-Verbindung zur Verfügung.


Information, Beratung und Anfrage

Datenschutz - Informationen für Schule, Lehrkräfte und Eltern

Einwilligung zum Datenschutz:

  • Eine Einwilligung zum Datenschutz ist im Moment auch in Baden-Württemberg gegeben (Gesetzblatt für BW, Jahrgang 2024; Nr. 81 vom 9.10 2024).
  • Regelungen zum Datenschutz werden über die Schulleitung an die beteiligten Personenkreise weitergegeben.
Informationen zum Datenschutz Dokumente - Einwilligung zum Datenschutz

Allgemeine Regelungen für den Hybridunterricht - Kultusministerium

§ 14 - 16

Regelungen zum Hybridunterricht

 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg , Jahrgang 2024, Nr. 81 vom 09. Oktober 2024)

Verordnung des Kultusministeriums
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